INITIATIVE

Gemeinsame Volksinitiative für den Insektenschutz in Brandenburg


Wir, die Initiatoren der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen - Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“, fordern den Landtag nach Artikel 76 (Volksinitiative) der Verfassung des Landes Brandenburg auf, unter Ausschöpfung aller legislativen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Erhalt unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragender Wert für den Einzelnen wie die Gemeinschaft gesamtgesellschaftliche Anerkennung findet. Wer Naturräume für Bienen schützt und Insektenvielfalt bewahrt, bewahrt die Landschaft, bewahrt das Land und mit ihm auch seine Bewohner. Damit unsere Kulturlandschaft Heimat und nachhaltig bewirtschaftete Lebensgrundlage für heutige wie künftige Generationen bleibt, ist eine intakte und reichhaltige Insektenfauna unverzichtbar.

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FAKTEN

Landwirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg

FORDERUNGEN

Der Landtag möge daher beschließen:

Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirats

Der Schutz der heimischen Insektenvielfalt ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Diese kann nur im Zusammenwirken der verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft, der Politik und der Verwaltung gelingen. Daher ist auf der Ebene des zuständigen Agrar- und Umweltministeriums ein permanenter „Kulturlandschaftsbeirat“ einzurichten. Diesem sollen Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, der Jäger, der Fischer und Angler, der Imker, der Kleingärtner, der Umweltverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Grundstückseigentümer und der Kirchen angehören. Der „Kulturlandschaftsbeirat“ berät Parlament und Regierung im Rahmen regelmäßiger Anhörungen. Ihm wird im zuständigen „Agrar- und Umweltausschuss“ zum Thema Insektenschutz ein permanentes Rederecht eingeräumt.

Koordinierungsstelle für Insektenforschung

Insektenvielfalt und -umfang in Stadt und Land haben einen erheblichen Rückgang zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist nicht monokausal zu begründen, sondern hat viele verschiedene Ursachen. Neben der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sind Flächenversiegelungen, Verkehrsinfrastruktur, Kraftverkehr, Lichtregimes, Windkraftanlagen, sowie die geänderte Nutzung von Begleitgrünflächen, von Siedlungsräumen oder von Kleingärten und vieles mehr dafür verantwortlich. Die Wirkungen und wechselseitigen Abhängigkeiten möglicher Einflussfaktoren sind wissenschaftlich bislang unzureichend erforscht. Insbesondere der Zusammenhang von Kulturlandschaft und Insektenvielfalt bedarf der kontinuierlichen wissenschaftlichen Begleitforschung und eines konsistenten Monitorings. Dazu geeignete Einrichtungen sind im Land vorhanden. Es bedarf bei diesem wichtigen Thema aber der zentralen Koordination. Die Landesregierung wird dazu auf der Ebene eines federführenden wissenschaftlichen Instituts eine „Koordinierungsstelle für die Insektenforschung im Land Brandenburg“ schaffen und eine qualifizierte personelle wie finanzielle Ausstattung gewährleisten.

Förderung der Artenvielfalt

Die Landesregierung wird ein gesondertes „Förderprogramm Artenvielfalt“ auf den Weg bringen. In diesem Programm werden auf Vorschlag des „Kulturlandschaftsbeirates“ und unter wissenschaftlicher Begleitung der „Koordinierungsstelle für Insektenforschung“ verschiedene, in der Kulturlandschaft durchzuführende Einzelmaßnahmen festgeschrieben, die durch einen ab 2020 zu schaffenden, ausreichenden, zusätzlichen Haushaltstitel im Haushaltsplan des Landes Brandenburgs gegenfinanziert werden. Bei der Finanzierung der Maßnahmen nach diesem Programm wird die Landesregierung sicherstellen, dass keine Ausschlusstatbestände zu bereits bestehenden Fördergegenständen entstehen. Dies ist insbesondere beim ökologischen Landbau zu berücksichtigen.

Blühflächen, Grünstreifen und Blühinseln

Ein erster Schritt als sofort umzusetzende Maßnahme innerhalb des „Förderprogramms Artenvielfalt“ wird die Schaffung einer eigenständigen Landesinitiative zur Anlage von Blühflächen, Grünstreifen und Blühinseln als geeigneter Lebensgrundlage für Honigbienen und Insekten innerhalb der agrarisch und forstlich genutzten Kulturlandschaft sein. Das Ziel dieser Initiative soll es sein, für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre eine Anlage solcher Flächen im Gesamtumfang von jährlich mindestens 5.000 ha zu ermöglichen.

Biodiversitätsprogramm für Brandenburg

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Insekten und deren Beständen als Ausdruck einer gesunden Kulturlandschaft werden durch ein ressort- und nutzungsartenübergreifendes Biodiversitätsprogramm flankiert. Als Grundlage dafür soll unter anderem die „Nationale Biodiversitätsstrategie“ der Bundesregierung dienen. Die Landesregierung wird einen auf die Nutzungsarten des Landes abgestimmten Leitbildprozess initiieren. Als Partner dieses Prozesses werden sich die Landnutzer über alle Sparten hinweg einbringen. Hierbei sollen lebensraumverbessernde Maßnahmen für Insekten, wie beispielsweise vielgliedrige Fruchtfolgen oder Biotopvernetzung, einen Schwerpunkt bilden.

Weidetierhaltung

Ein wichtiger Schwerpunkt des „Förderprogramms Artenvielfalt“ ist die nachhaltige Unterstützung der Brandenburgischen Weidetierhaltung durch eine wertschätzende finanzielle Förderung. Der Erhalt der Weidetierhaltung rettet extensive Weideflächen auf Grün- und Ackerland und sichert so auch die Arten- und insbesondere die Insektenvielfalt. Die Weidetierhaltung ist aber unter anderem durch ständig wachsende Bürokratie und die Zunahme gesetzlicher Auflagen seit Jahren rückläufig. Dieser Umstand begünstigt maßgeblich das Insektensterben. Die Landesregierung hat durch geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratie beizutragen. Hemmnisse durch überhöhte gesetzliche Auflagen sind abzubauen.

Einbezug urbaner Räume

In seinen Möglichkeiten für Bienenschutz und Insektenvielfalt ist der urbane Raum bislang nicht hinreichend berücksichtigt. Ein weiterer Schwerpunkt des „Förderprogramms Artenschutz“ wird deshalb den Fokus auf den urbanen Raum lenken. Dabei geht es vor allem um die künftige Ausgestaltung und Bewirtschaftung kommunaler Grünanlagen sowie des gesamten noch nicht versiegelten städtischen Umfeldes. Dessen Anlage und Nutzung muss künftig in einer Art und Weise gestaltet sein, die dem Lebensraumschutz von Insekten und Kleintieren Rechnung trägt.

Pflanzenschutzmittel reduzieren

Pflanzenschutzmittel und Biozide mit insektiziden Wirkstoffen werden angewendet, um Pflanzen in ihrem Wachstumsprozess vor schädlichen Insekten zu schützen. Diese Mittel können, auch wenn sie zugelassen sind, negative Folgen auf andere Insekten und deren Bestände mit sich bringen. Mit einem umfassenden Monitoring sollen die Auswirkungen auf Insekten durch Pflanzenschutzmittel und Biozide unabhängig ermittelt werden. Ziel ist es, den Mitteleinsatz schnellstmöglich sachgerecht zu verringern. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll, auch im Verkehrsbereich, auf das Nötigste beschränkt werden. Ein flächendeckendes Monitoring dieser Mittel und daraus abgeleitete Maßnahmen werden als ein wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Begleitforschung fest verankert und von der Landesregierung aktiv unterstützt. Wissenschaftliche Ergebnisse sind künftig bei Förderprogrammen für das Land Brandenburg zu berücksichtigen. Vorschläge dazu sind auch vom Kulturlandschaftsbeirat zu erarbeiten und durch die Landesregierung umzusetzen.

Vertragsnaturschutz im Dialog

Neben den zu erarbeitenden Programmen in den Siedlungs- und Infrastrukturbereichen, in der Land- und Forstwirtschaft sowie in den durch die Fischerei genutzten Teilen der Kulturlandschaft soll der Vertragsnaturschutz für die Diversifizierung in der Kulturlandschaft, für die naturräumliche Vernetzung und die Minderung schädigender Einflüsse auf den Naturhaushalt eine herausgehobene Bedeutung erhalten. Besonders hierfür soll der kooperative Ansatz die Grundlage bei künftigen Maßnahmen sein, um gesetzlich festgeschriebenen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Wichtig ist, dass bereits vorhandene Förderinstrumente durch den Vertragsnaturschutz nicht konterkariert werden. Dies gilt es unbedingt bei den zu erarbeitenden Vertragsangeboten der Landesregierung zu beachten. Darüber hinaus sind bei der Erarbeitung von in der Praxis breit umsetzbaren Maßnahmen die Möglichkeiten des Naturschutzfonds Brandenburg besser als bisher zu nutzen. Der Naturschutzfond soll hierfür kurzfristig geeignete Projektvorschläge unterbreiten. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Strukturen und Gremien des Naturschutzfonds so zu überarbeiten, dass künftig Vertreter der Landnutzer gleichberechtigt neben den Vertretern des Naturschutzes an der Erarbeitung von Programmen mitwirken können.

Flächenverlust stoppen

Brandenburg unterliegt einem Flächenverlust durch Versiegelung (Straßenbau, Städte, Industrie, etc.) von durchschnittlich 60.000 qm pro Tag. Diese Verluste an unversiegelter Fläche sind zu stoppen. Die Landesregierung wird innerhalb des ersten Halbjahres 2020 ein ressortabgestimmtes Maßnahmenpaket zur spürbaren Verringerung des Flächenverlustes entwickeln. Ziel des Konzeptes wird es sein, dass der Flächenverlust im Laufe der folgenden zehn Jahre bis 2030 mindestens halbiert wird. Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt durch Beschluss des Landtages.

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